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Zahnchirurgie - Oralchirurgie
Oralchirurgie
Oralchirurgie sind in der Regel professionell Eingriffe von Zahnärzten durchgeführt, die auf dem Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie eine Weiterbildung absolviert haben. Zu ihrem Hauptaufgabengebiet zählen alle operativen Eingriffe in der Mundhöhle:
Wurzelbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen, Entfernung von verlagerten Zähnen, speziell auch Weisheitszähnen, das Spektrum die Behandlung von Zysten und Tumoren, Reimplantation und Transplantation von Zähnen, Hemisektion (Halbierung eines wurzelkanalgefüllten Zahnes mit dem Ziel des teilweisen Zahnerhaltes), Schleimhauttransplantationen, Beseitigung oder Verlängerung von Lippen-, Wangen- oder Zungenbändchen und vieles mehr.
Darüber hinaus ist die Implantologie ein ganz wesentlicher Bereich der Oralchirurgie, dies ist bereits im Ausbildungskatalog des Facharztes für Oralchirurgie begründet.
Für den größtmöglichen Erfolg einer Implantation sowie eine schnelle und komplikationslose Heilung sind genaue Fähigkeiten und Fertigkeiten des Operateurs im Bereich der Oralchirurgie unerlässlich.
Bei einer Wurzelspitzenresektion wird die Wurzelspitze eines erkrankten Zahnes operativ entfernt, wenn auf anderem Weg keine Ausheilung der Entzündung in Bereich der Wurzelspitze zu erreichen ist. Falls eine Wurzelspitzenresektion (chirurgische Wurzelkanalfüllung) notwendig ist, wird dazu ebenfalls in den meisten Fällen eine örtliche Betäubung, manchmal auch eine Vollnarkose vorgenommen.

Am entzündeten Zahn wird die Schleimhaut eröffnet, so dass ein Zugang zum Kieferknochen über der Zahnwurzel geschaffen wird. Der Knochen wird aufgebohrt, bis die Zahnwurzelspitze erreicht wird. Diese wird mitsamt dem Entzündungsgewebe herausgenommen. Daraufhin wird der Wurzelkanal mit einer Füllung verschlossen, falls nicht bereits zuvor eine Wurzelkanalbehandlung erfolgte. Die Schleimhaut wird wieder zusammengenäht. Knochengewebe wächst in den allermeisten Fällen von alleine in den Knochendefekt ein.

Zu den oralchirugischen Massnahmen gehören auch andere Verfahren die in einer Zahnarztpraxis vorgenommen würden, wir haben jedoch die häufigsten erwähnt.

Die meisten finden unter örtlichen Betäubung statt, manchmal wird eine Vollnarkose vorgenommen,

Kann ein Zahn nicht mehr erhalten oder wiederhergestellt werden, dann muss er extrahiert werden.

Ein Zahn muss unter anderem dann extrahiert werden, wenn er abgestorben ist, nur noch sehr locker sitzt oder zu stark von Karies befallen ist. Ein durch einen Unfall gebrochener Zahn muss ebenfalls manchmal entfernt werden. Auch Implantate (künstliche Zahnwurzeln, die in einem vorherigen Eingriff eingesetzt wurden) müssen bisweilen entfernt werden, z. B. wenn sich Zahnfleischtaschen ausgebildet haben. Nach einer Strahlentherapie kann es sein, dass ein Zahn entfernt werden muss, weil durch diesen eine Entzündung des Kieferknochens hervorgerufen werden kann.

Retinierte oder verlagerte Weisheitszähne haben keinen Platz im Kiefer. Beim aussichtslosen Versuch trotzdem herauszukommen, können sie Nachbarzähne auflösen und schädigen oder das "das Gebiss verschieben. „ Sie können auch Schmerzschübe auslösen. Deshalb sollten sie besser entfernt werden. Wie bei jeder Operation muss vorher über mögliche Nervausfälle, Verletzung der Kieferhöhle und die Gefahr der Nachblutung aufgeklärt werden, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering erscheint. Die Risiken werden den voraussichtlichen Schäden durch den Verbleib des Weisheitszahnes gegenübergestellt. Erst nach Aufklärung und Einwilligung durch den Patienten wird der Eingriff durchgeführt.
 
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